Island ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), was bedeutet, dass die EU-Fluggastrechte-Verordnung EU261/2004 für alle Flüge von und nach Island vollständig gilt. Bei Verspätungen über 3 Stunden oder Annullierungen ohne ausreichende Vorankündigung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
Wann gilt EU261?
Die Verordnung gilt, wenn:
- Der Abflug von einem isländischen Flughafen erfolgt (Keflavík KEF, Akureyri AEY, Egilsstaðir EGS), oder
- Der Flug von einem EU/EWR-Flughafen nach Island mit einer EU/EWR-Airline stattfindet
Nicht abgedeckt: Flüge von außerhalb der EU/des EWR nach Island mit einer Nicht-EU-Airline (z.B. ein Flug von New York nach Keflavík mit einer US-amerikanischen Airline, die nicht im EWR registriert ist).
Entschädigungsbeträge nach Flugdistanz
| Flugdistanz | Verspätung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | Ab 3 Stunden | EUR 250 |
| 1.500–3.500 km | Ab 3 Stunden | EUR 400 |
| Über 3.500 km | 3–4 Stunden | EUR 300 |
| Über 3.500 km | Ab 4 Stunden | EUR 600 |
Beispiele für Island-Flüge:
- London–Reykjavík (ca. 1.900 km): EUR 400 bei über 3 Stunden Verspätung
- Frankfurt–Reykjavík (ca. 2.600 km): EUR 400
- New York–Reykjavík (ca. 5.400 km): EUR 600 bei über 4 Stunden
Annullierungen: Wann entsteht Anspruch?
Bei Annullierung eines Fluges entsteht Anspruch auf Entschädigung, außer:
- Die Airline informiert mindestens 14 Tage vor Abflug
- Die Annullierung erfolgt aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Extremwetter, politische Instabilität, Streik von Sicherheitspersonal, Vulkanausbruch)
Isländische Besonderheit – Vulkanausbrüche: Vulkanereignisse wurden in der Vergangenheit als außergewöhnliche Umstände eingestuft (z.B. Eyjafjallajökull 2010). Bei Reykjanes-Halbinsel-Ausbrüchen wird das von Fall zu Fall bewertet.
Betreuungsleistungen bei Verspätungen
Unabhängig vom Entschädigungsanspruch muss die Airline bei Verspätungen über 2 Stunden leisten:
- Mahlzeiten und Erfrischungen (angemessen zur Wartezeit)
- Kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonate oder E-Mails)
- Hotel bei Übernachtung nötig + Transfer zum Hotel
Diese Betreuungsleistungen sind unabhängig von der Ursache der Verspätung fällig.
So wird der Anspruch geltend gemacht
Schritt 1: Dokumentieren
- Foto des Abflugtafel mit Verspätungsanzeige
- Bordkarte aufheben
- Alle Ausgaben belegen (Essen, Hotel, Transport)
Schritt 2: Direkt bei der Airline beantragen
Alle großen Islandflug-Airlines haben Online-Formulare:
- Icelandair: customerservice.icelandair.com
- PLAY: flightplay.com → Help → Claim
- WOW air (Nachfolger): je nach aktuellem Betrieb
Frist: In Island gelten isländische Verjährungsfristen – Ansprüche sollten innerhalb von 2 Jahren gestellt werden.
Schritt 3: Bei Ablehnung – Beschwerde einreichen
Isländische Aufsichtsbehörde: Samgöngustofa (Transport Authority of Iceland). Kostenlose Beschwerde online möglich.
Alternativ: Dienste wie Compensair, AirHelp oder FlightRight übernehmen die Abwicklung gegen eine Erfolgsprovision (ca. 25–35% der Entschädigung).
Typische Ablehnungsgründe der Airlines
Airlines lehnen häufig mit „außergewöhnliche Umstände” ab, selbst wenn das nicht zutrifft. Schlechtes Wetter in Island (Schnee, Wind) gilt grundsätzlich nicht als außergewöhnlich, wenn es saisontypisch ist. Technische Defekte gelten ebenfalls nicht als außergewöhnlich.
Bei Ablehnung lohnt sich oft ein zweiter Anlauf oder die Beauftragung einer Schlichtungsstelle.